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1.
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Bei Betreuung von Tieren außerhalb der Wohnung des
Halters, muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Dies muss durch
Vorlage des Versicherungsscheines nachgewiesen werden.
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2.
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Für alles Schäden, die vom Tier verursacht werden,
haftet der Tierhalter
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3.
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Vom Tierhalter muss versichert werden, dass das zu
betreuende Tier keine Parasiten und ansteckende Krankheiten hat und
geimpft (insbesondere Hunde) ist.
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4.
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Die Betreuung der Tiere wird nach bestem Wissen und
Können von Hund, Katze, Maus und Co. übernommen. Die Verpflegung der
Tiere erfolgt sachgemäß.
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5.
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Der Tierhalter verpflichtet sich, Hund, Katze, Maus und
Co. über Untugenden, evtl. Krankheiten und Einschränkungen zu
informieren.
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6.
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Wurde dem Freilauf des Tieres vom Tierhalter zugestimmt,
do kennt er die Risiken, die beim Kontakt mit anderen Tieren beim Gassi
gehen (Hunde) bzw. Freigang (Katzen) entstehen können. Bei Schadensfall
können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Für Unglücksfälle,
Weglaufen der Tiere oder Spielverletzungen wird von Hund, Katze, Maus
und Co. keine Haftung übernommen.
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7.
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Für Verletzungen und Erkrankungen der Tiere wird nicht
gehaftet.
Sollte sich ein Hund beim Gassi gehen aufgrund Kontaktes
mit anderen Hunden verletzen oder erkranken, wird von Hund, Katze, Maus
und Co. keine Haftung übernommen. Die Haftpflicht des anderen
Hundehalters tritt hierfür im Bedarfsfall in Kraft.
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8.
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Wenn das zu betreuende Tier erkrankt oder sich verletzt,
ist Hund, Katze, Maus und Co. dazu berechtigt einen Tierarzt in der
Nähe aufzusuchen und mit der Behandlung zu beauftragen. Sollte die
Behandlung von einem bestimmten Tierarzt gewünscht sein, so muss dies
im Vertrag angegeben werden. Sollte der angegebene Tierarzt nicht zu erreichen
sein, wird das Tier beim nächsten erreichbaren Tierarzt vorgestellt.
Anfahrtskosten und Behandlungskosten werden vom
Tierhalter übernommen.
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9.
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Sollte sich das zu betreuende Tier in der Abwesenheit
des Tierhalters schwer verletzen oder erkranken und der Tierarzt rät
zum einschläfern des Tieres, so ist Hund, Katze, Maus und Co.
berechtigt (sollte der Tierhalter nicht erreichbar sein), das Tier
einschläfern zu lassen.
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10.
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Anfallende Anfahrten zum Tierarzt werden mit 0,40 €/km
berechnet.
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11.
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Bei Beförderung von Tieren übernimmt Hund, Katze, Maus
und Co. keine Haftung.
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12.
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Für Leinen, Halsbänder und Spielzeug wird keine Haftung
übernommen.
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13.
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Futtermittel u.s.w. wird vom Tierhalter zu Verfügung
gestellt. Ist dies nicht der Fall, so ist Hund, Katze, Maus und Co.
dazu berechtigt, diese Dinge auf Kosten des Tierhalters zu besorgen.
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14.
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Sollte ein Tier in der Obhut versterben, wird von Hund,
Katze, Maus und Co keine Haftung übernommen.
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15.
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Wenn ein Tierhalter nicht spätestens 7 Tage nach
Vertragsende an den Wohnort zurückkehrt, keinen Vertreter schickt, oder
die Betreuungszeit verlängert, so ist Hund, Katze, Maus und Co. dazu
berechtigt, dass Tier dem Tierheim zur weiteren Betreuung zu übergeben.
Wenn der Tierhalter sein Tier nicht innerhalb von 2 Monaten nach
Einlieferung abholt, kann das Tier vom Tierheim zur Vermittlung
freigegeben werden. Eventuell entstandene Kosten werden dem Tierhalter
in Rechnung gestellt. Kosten von Dritten (z.B. Tierheim) sind ebenfalls
vom Tierhalter zu tragen.
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16.
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Von der Buchung kann der Tierhalter jederzeit
zurücktreten. Per Telefon, Brief oder E-Mail kann eine formlose
Stornierung erfolgen.
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17.
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Es gelten folgende Stornogebühren für die Tierbetreuung
· Stornierung bis 48 Stunden vorher = kostenfrei
· Stornierung bis 24 Stunden vorher = 20% der
Betreuungskosten
· Stornierung weniger als 24 Stunden vorher = 50%
der Betreuungskosten
· Ohne Stornierung werden die gesamten
Betreuungskosten in Rechnung gestellt
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18.
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Die Kündigung eines längerfristigen Betreuungsvertrages
ist für beide Seiten mit der Einhaltung einer 2 Wochen-Frist zum
Monatsende möglich.
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19.
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Sollten Verschmutzungen durch die betreuenden Tiere
verursacht werden, so übernimmt Hund, Katze, Maus und Co. hierfür keine
Verantwortung. Hund, Katze, Maus und Co. ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, die Verschmutzung zu beseitigen.
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20.
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Die anvertrauten Räume werden von Hund, Katze, Maus und
Co. mit größter Sorgfalt betreten. Auf den Erhalt des Inventars und des
Hausrates wird geachtet.
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21.
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Sollten Schäden durch das zu betreuende Tier in den
anvertrauten Räumen verursacht werden, wird von Hund, Katze, Maus und
Co. hierfür keine Haftung übernommen.
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22.
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Die überlassenen Räume werden ausschließlich zur
Betreuung der Tiere betreten. Die Privatsphäre des Tierhalters wird
hierbei gewahrt, d.h. Schränke u.s.w. werden nur geöffnet, wenn es zur
Betreuung der Tiere erforderlich ist.
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23.
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Hund, Katze, Maus und Co. verpflichtet sich, keinen
Zweitschlüssel anfertigen zu lassen, sowie dritten Personen keinen
Zutritt zu den überlassenen Räumen zu gewähren. In Ausnahmezuständen
(z.B. Krankheit) kann einer Vertrauensperson von Hund, Katze, Maus und
Co. der Schlüssel übergeben werden.
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24.
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Die Schlüsselübergabe erfolgt immer persönlich.
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25.
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Wertsachen und Bargeld sind unter Verschluss zu halten,
da Hund, Katze, Maus und Co. keine Verantwortung und Haftung für
fehlende Wertsachen und Bargeld, deren Entwendung durch Dritte erfolgte
(Einbruch, Zutrittsrecht von anderen Schlüsselinhabern), übernimmt.
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26.
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Bei Neukunden ist die Vorlage des Personalausweises
erforderlich.
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27.
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Hund, Katze, Maus und Co. respektiert Ihre Privat– und
Persönlichkeitssphäre. Daher werden bei der Verarbeitung Ihrer
persönlichen Daten die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Persönliche Daten werden nur dann gespeichert, wenn Sie uns diese von
sich aus, im Rahmen eines Auftrages angeben. Hund, Katze, Maus und Co.
nutzt Ihre persönlichen Daten ausschließlich zu Zwecken der
Kundenverwaltung. Ihre Daten werden in einem Notfall an zuständige
Behörden (Polizei u.s.w.) oder an den behandelnden Tierarzt
weitergegeben.
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28.
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Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Ludwigsburg.
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